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Immobilie geerbt – Was mache ich nun?

16 November 2021

Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Als wenn das nicht schon genug wäre, kommen weitere unschöne Dinge auf einen zu, um die man sich nun kümmern muss. Was passiert mit dem Haustier oder mit der hinterlassenen Immobilie und deren Inhalt?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Frage, welche Möglichkeiten Ihnen bezüglich der geerbten Immobilie offenstehen. Was genau Sie im Erbfall beachten sollten, haben wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen in der Immobilienbranche, nachfolgend zusammengefasst.

Immobilie behalten oder verkaufen?

Sie sehen nur noch Fragezeichen? Das ist verständlich! Immobilien gehören zu den bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft und da ist Sorgfalt gefragt.  Eine geerbte Immobilie kann Ihre wirtschaftliche Situation verändern. Das kann positive, wie auch negative Auswirkungen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig sich umfassend zu informieren. Erkennen Sie rechtliche Pflichten und halten Sie gesetzliche Fristen und steuerliche Forderungen ein. Zusätzlich ist es wichtig, den Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Dafür gibt es verschiedene Tools im Internet. Gerne können Sie unser Tool zur Immobilienbewertung verwenden. Zur Immobilienbewertung *verlinken*

Tipp: Prüfen Sie das Erbe sorgfältig, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Mit einer Immobilie als Vermögenswert erben Sie eventuell etwaige Belastungen, wie Immobilienkredite oder Schulden des Erblassers, mit. Beachten Sie die Frist von sechs Wochen zum Ausschlagen des Erbes.

Für das Erbe und für den Verkauf
Sie haben alles geprüft und sind sich sicher? Sie möchten das Erbe antreten! Jedoch möchten Sie die Immobilie zum Verkauf freigeben. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, da Sie sich für den Verkauf entschieden haben. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Erbschaften der Steuerpflicht unterliegen. Die für Sie entstehende Steuerlast bei Immobilien-Erbschaften hängt einerseits stark vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblassenden ab, andererseits sind zudem der Wert, die Art der Immobilie und deren bisherige und zukünftige Nutzung ausschlaggebend.

Tipp: Informieren Sie das Finanzamt innerhalb einer Frist von drei Monaten. Ansonsten können Sie wegen Steuerhinterziehung verantwortlich gemacht werden.

Achtung! Es besteht die Möglichkeit, eine geerbte Immobilie steuerfrei zu erhalten. Dafür müssen folgende Punkte zutreffen:

> Die geerbte Immobilie muss vom Verstorbenen selbst bewohnt worden sein   

> Die Wohnfläche darf nicht größer als 200 Quadratmeter umfassen  

> Die Immobilie muss von Ihnen selbst als erbender Ehe- bzw. Lebenspartner oder Kind nach dem Erbfall für mindestens zehn Jahre bewohnt werden

Gerne können Sie zu diesem Thema unseren Ratgeber durchlesen oder uns direkt unter info@portimmo.de kontaktieren. Wir unterstützen Sie jederzeit. – Ihr PORTIMMO Team

Sie haben Fragen oder wollen den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Dann wenden Sie sich an PORTIMMO Immobilien.

Auf www.portimmo.de finden Sie den kompakten kostenlosen Ratgeber "Der richtige Immobilienpreis".

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