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Immobilieneigentümer – Jetzt auf die neue Grundsteuer vorbereiten

22 Februar 2022

Informieren Sie sich, als Immobilieneigentümer in Stuttgart und der Region über die neue Grundsteuer. Hier kommt einiges auf Sie zu. Seit dem 01. Januar 2022 wurden zu diesem Thema bereits viele Maßnahmen getroffen. Neues Personal für die Landesfinanzämter wurde bereits eingestellt. Auch die Steuerberater bereiten sich auf die kommende Grundsteuer vor, damit sie ihre Kunden tatkräftig unterstützen können. Denn ab 2025 wird die neue Grundsteuer kommen und was das für Sie als Eigentümer in Stuttgart, Esslingen, Filderstadt und der Region bedeutet, werden wir Ihnen in diesem Beitrag erklären.

Die neue Grundsteuer und was das für Immobilieneigentümer bedeutet

Alle Immobilien im gesamten Bundesgebiet müssen neu bewertet werden. Das bringt eine Menge Arbeit für die Finanzämter mit sich, denn es handelt sich hierbei um 36 Millionen Immobilien. Alle Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder auch einer Wohnung müssen erstmals verpflichtend eine Steuererklärung für ihre Liegenschaften abgeben. Außerdem müssen zwischen Juli 2022 und Oktober 2022 alle Immobilieneigentümer zahlreiche Daten an das Finanzamt übermitteln.

Steuerexperten raten dazu, alle Daten und die Feststellungserklärung schnellstmöglich zu erstellen und den Bodenrichtwert zu ermitteln. Wissen Sie, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Gerne lassen wir den Wert Ihrer Immobilie durch unseren Fachmann für Immobilienbewertungen feststellen.

Wie sich die Berechnung der Grundsteuer zusammensetzt ist bei allen Modellen gleich. Zuerst wird der Grundsteuerwert oder der Grundvermögenswert festgestellt. Dieser wird dann mit der Steuermesszahl des Landes multipliziert. Ein weiterer Bestandteil der Rechnung ist der Hebesatz der Gemeinde.

Welche Werte müssen ermittelt werden?

Folgende Angaben zu Liegenschaften und Bebauung müssen Sie als Eigentümer ausfindig machen und an das Finanzamt weiterleiten:

Immobilienart: Beim Immobilienwert macht es einen Unterschied, ob es sich um ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt. Auch unbebaute Grundstücke werden besteuert.

Flächen: Es handelt sich hierbei um die gesamte Nutzfläche der Immobilie. Also Grundstücks- und Wohnfläche. Wenn Sie diese nicht kennen sollten, können Sie auch beim Katasteramt nachfragen. Eigentumswohnungsbesitzer können auch in der Teilungserklärung nachsehen.

Bodenrichtwert: Fragen Sie hierzu bei dem örtlichen Bauamt oder Wohnungsamt nach. Diese schicken Ihnen auf Anfrage den Bodenrichtwert Ihrer Immobilie zu.

Baualtersklasse: Im Normalfall ist hier das Baujahr gemeint. Wenn Sie ihre Immobilie saniert haben, zählt das Gebäude schon als Neubau und das wiederum bedeutet eine höhere Besteuerung.

Mietniveaustufen: Der Nutzungswert (echte oder fiktive Mieten) soll in den Grundbesitzwert einspielen. Hier müssen Sie als Eigentümer allerdings nichts unternehmen, da die Berechnung vom Landesfinanzamt übernommen wird.

Für Baden-Württemberg gilt: Das Bundesland führt ein Bodenwertmodell ein. Hierbei werden Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert angerechnet. Daraus ergibt sich also, dass die Baualtersklasse oder der Miet-Nutzwert nicht mit berechnet wird.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Sie werden nicht einzeln benachrichtigt. Sie können sich an Steuerberater oder Hausverwaltungen wenden. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht befugt, Sie bei der Grundsteuererklärung zu unterstützen. Die Grundsteuererklärung muss bereits 2022 online abgegeben werden.

Wenn Sie aus der Region Stuttgart, Esslingen, Filderstadt, Ludwigsburg oder Leonberg sind unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Steuerberater für Immobilien. Kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail unter: info@portimmo.de

Sie haben Fragen oder wollen den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Dann wenden Sie sich an PORTIMMO Immobilien.

Auf www.portimmo.de finden Sie den kompakten kostenlosen Ratgeber "Der richtige Immobilienpreis".

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