Ihr Immobilienmakler aus Stuttgart

Kleinreparaturklausel im Vertrag vereinbaren

11 August 2022

Sie sind Vermieter einer Immobilie und möchten keine Kleinreparaturen mehr für Ihre Mieter übernehmen? Die Lösung ist ganz einfach. Denn mit einer entsprechenden Klausel im Vertrag müssen Sie keine kleineren Instandhaltungsarbeiten Ihrer Mietwohnung übernehmen. Wie das funktioniert und auf was Sie achten müssen erklären wir Ihnen in unserem Blogbeitrag. – Ihr Immobilienmakler aus Stuttgart

Vorteile für den Vermieter – Bezahlung von kleinen Reparaturen im Vertrag festlegen

Grundsätzlich ist es so, dass Vermieter alle Instandhaltungskosten übernehmen müssen, wenn der Mieter den Schaden an der Wohnung nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören Gegenstände, die zur Wohnung gehören und die der Mieter unmittelbar berührt und häufig benutzt.

Damit Sie nicht mehr alle Kosten übernehmen müssen, sollten Sie die Kleinreparaturklausel im Vertrag einfügen. Denn dann hat der Mieter bei kleineren Reparaturen Pech gehabt und muss selbst dafür aufkommen. Doch Achtung! In der Kleinreparaturklausel muss eine Höchstgrenze festgelegt werden. Der Mieter muss demnach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete. In einem Jahr kann der Mieter allerdings höchstens drei Mal zur Kasse gebeten werden. Außerdem darf eine einzelne Reparatur nicht mehr als 100 € kosten. Ist die Rechnung auch nur ein Cent höher, müssen die Kosten vom Vermieter getragen werden.

Was außerdem zu beachten ist:

Von dieser Klausel unabhängig, werden die allgemeinen Wartungsarbeiten durch

die Hausverwaltung mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung dem Mieter berechnet.

Um nachträglichen Ärger zu vermeiden, sollte Sie als Vermieter vor dem Einzug alle Mängel und Schäden beheben, so dass der Mieter die Wohnung uneingeschränkt nutzen kann und sich in seiner neuen Wohnung wohlfühlt. Schönheitsfehler und kleine Mängel, die nicht behoben werden können, sollten bei der Wohnungsübergabe dokumentiert werden, so dass es später beim Auszug keinen Ärger gibt. Wenn es noch offene Fragen zu diesem Thema gibt, können Sie sich gerne an uns wenden. Das Team von Portimmo nimmt sich gerne Zeit für eine kostenlose Beratung.

Sie haben Fragen oder wollen den Wert Ihrer Immobilie wissen?

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