Bei dem Erwerb oder Erbe einer älteren Immobilie kann heutzutage ein neuer Eigentümer dazu verpflichtet werden, die Heizung und Wärmedämmung zu erneuern. Hierbei gibt es aber auch einige Ausnahmen, die davon nicht betroffen sind.
Ressourcenbewusstes Verhalten steht nun an oberster Stelle!
Der Gesetzesgeber sieht durch die Gas/-Erdöl Lieferschwierigkeiten, sowie des Klimawandels Aufbesserungsbedarf vor, insbesondere bei energetisch nicht nachhaltigen Altbauten. Demzufolge gilt seit 2020 bei vielen Immobilien eine Sanierungspflicht beim Erwerb, sowohl für Erbe als auch für Käufer.
Wichtig nach dem Verkauf einer Immobilie: Beim Eintrag eines neuen Eigentümers im Grundbuch, tritt laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die sogenannte Nachrüstpflicht in Kraft. Eine zweijährige Frist wird gewährleistet, um die Dämmung bestimmter Rohre, obersten Geschossdecken, sowie Wärmeerzeugern auf den neusten Stand zu bringen.
Des weiteren müssen Heizkessel, welche älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Diese Vorschrift gilt nur für Kessel, welche nicht auf Brennwerttechnik oder Niedertemperaturheizung ausgerichtet sind.
Dämmungskosten von Haus oder Wohnung kompensieren
Im Interesse des Eigentümers einer Immobilie müssen freiliegende Warm- und Trinkwasserleitungen in nicht beheizten Räumen eines Hauses gedämmt werden.
Auch das Dach der neu gekauften oder geerbten Immobilie muss entsprechend gedämmt werden. Der Minimalstandard der Dämmschicht beläuft sich hierbei bei mindestens vier cm. Nachrüstungspflichtige Immobilien-Käufer müssen mit 14 cm dämmen. Es besteht die Möglichkeit, die Dämmung nur im Dachgeschoss vorzunehmen.
Änderungsmaßnahmen müssen geprüft und genehmigt werden
Gemäß GEG muss die Durchführung der Sanierung von einem Energieberater vorher freigegeben werden. Die Freigabe muss für 10 Jahre in der zuständigen Behörde aufbewahrt werden. Der Gesetzesgeber sieht keine weiteren Pflichten vor.
Förderungen bei Sanierungsvorhaben von Immobilien
Zum Vorteil des Immobilien-Eigentümers können Sanierungsvorhaben wie der Fenstereinbau durch Zuschüsse gefördert werden, wofür staatliche Kreditanstalten für Wiederaufbau (kfW) energetische Sanierungen als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig sind.
Gewisse Förderungen können kombiniert werden, während andere sich wiederum gegenseitig ausschließen. Der Eigentümers ist verpflichtet beim Erwerb einer Immobilie den Energieausweis zu prüfen. Bei Bedarf sind die Angebote durch Energieberater oder einer Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Zudem können Sanierungsvorhaben dieser Art, eine positive Auswirkung auf die Immobilienbewertung haben, da der Wert Ihrer Immobilie ansteigen kann.
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