Ihr Immobilienmakler aus Stuttgart

Verlangt dein Vermieter zu viel Miete?

19 Oktober 2023

In vielen deutschen Städten sind die Mieten in den letzten Jahren rapide gestiegen. Für viele Mieter und Wohnungssuchende war das ein Albtraum. Jährlich verschicken Vermieter zwei Millionen Mieterhöhungen, die sie mit dem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete oder mit Modernisierungen begründen. Weit über ein Drittel dieser Mieterhöhungen sind nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds unzulässig, ungenau oder schlichtweg zu hoch.

Seit dem 01.07.2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zum Aufstellen eines Mietspiegels verpflichtet. Er gibt die durchschnittlichen Mieten in einer Kommune an und bietet damit eine Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter. Er soll starke Erhöhungen der Mietpreise verhindern.

Wie wird der Mietpreisspiegel in Stuttgart ermittelt?

Der Mietspiegel in Stuttgart ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung von Mietpreisen für vergleichbare Immobilien. Er basiert auf Ausstattungsmerkmalen sowie der Lage einer Immobilie. Diese wird vom Statistischen Amt sowie dem Amt für Stadtplanung und Wohnen erstellt. Er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 558d BGB und wird in Zusammenarbeit mit dem Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V. und dem DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. erstellt. Damit ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen von Vermietern und Mietern bei der Mietpreisbildung in Stuttgart gewährleistet. Dabei werden Wohnungen nach bestimmten Kriterien wie Typ, Größe, Ausstattung, Lage, Baujahr, Bauweise und Energieverbrauch verglichen. So lässt sich die ortsübliche Miete in einer Region präzise ermitteln. Stuttgart bietet einen Mietspiegelrechner an, der in Verbindung mit dem örtlichen Mietspiegel verwendet werden kann. Mit diesem Rechner kann geprüft werden, ob eine Mieterhöhung nach dem aktuellen Mietspiegel möglich ist.

Sind Vermieter an den Mietpreisspiegel gebunden?

Der örtliche Mietspiegel war früher eine Orientierungshilfe für Mietpreise, hat aber durch die Einführung der Mietpreisbremse an Bedeutung gewonnen. Allerdings sind Vermieter nicht strikt an die Angaben gebunden, denn Preisspannen und Ausnahmen lassen Raum für Anpassungen. Generell dürfen Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen, in Gemeinden mit Mietpreisbremse nicht um mehr als 15 Prozent und in Gemeinden mit Kappungsgrenze nicht um mehr als 10 Prozent. Die Mietspiegel werden alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre komplett neu erstellt. Darüber hinaus haben die Städte und Gemeinden das Recht, individuelle Bestimmungen zur Anwendung des Mietspiegels zu erlassen.

Wenn Sie Fragen haben oder unsere Expertise als Immobilienmakler aus Stuttgart in Anspruch nehmen möchten oder Sie eine Immobilienbewertung in Stuttgart benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sei es per E-Mail an info@portimmo.de oder telefonisch unter 0711/ 340 329 40.

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