Ihr Immobilienmakler aus Stuttgart

Was macht eigentlich ein Immobilienmakler?

20 Dezember 2022

Die Tätigkeiten eines Immobilienmakler gibt es schon viele Jahrhunderte. Bereits im Mittelalter befassten sich der Gesetzesgeber mit dem Maklerwesen. Im Jahr 1388 wurden die ersten Verordnungen in Kraft gesetzt.

Das Aufgabenspektrum eines Immobilienmaklers ist sehr facettenreich und geht weit über den Kauf/-Verkauf Ihrer Immobilie hinaus.

Der Maklervertrag

Ein schriftlicher Maklervertrag zwischen Immobilieninhaber und Immobilienmakler ist das A & O. In diesem Vertrag werden alle Konditionen und Abkommen sowie alle mündlich getroffenen Vereinbarungen vermerkt. In jedem Maklervertrag müssen folgende Leistungen notiert sein.

  • Vertragskonditionen à Zu den Vertragskonditionen gehört der Leistungsumfang, die Laufzeit sowie die Höhe der Provision und der Nebenkosten und die Art des Vertrags, d.h. schlichter Maklervertrag oder Alleinvermittlungsauftrag
  • Widerrufsbelehrung à Laut § 356 Abs. III BGB muss ein Immobilienmakler über das Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Benennung von Gründen hinweisen. Wünscht der Kunde dennoch einen sofortigen Arbeitsbeginn, ist dieser zwingend schriftlich zu bestätigen.
  • Doppeltätigkeit à Übt ein Immobilienmakler eine Doppeltätigkeit aus, muss er den Kunden darüber informieren.

Wertermittlung Ihrer Immobilie

Einen fairen Preis festzulegen, welcher den Zustand, die Umgebung und der Preisvorstellung des Eigentümers in Erwägung zieht, kann schon zu Beginn eine Herausforderung werden. Grund hier ist u.a. die emotionale Bindung des Immobilien-Eigentümers und die damit verbundene Überschätzung des Verkaufspreises. Eine erfolglose Vermarktung der Immobilie ist oftmals das Resultat. Demzufolge ist eine realistische und objektive Sicht eines Immobilienmaklers der erste und wichtigste Schritt.

Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen

Für die richtige Vermarktung einer Immobilie ist das Einholen einer ganzen Reihe diverser Dokumente unumgänglich. Ämter, Notariate, Fotografen oder Energieberater Termine werden vom Immobilienmakler Ihres Vertrauens koordiniert. Hierbei können Sie sich eine Menge Zeit und Nerven sparen und zugleich sicher sein, dass alle erforderlichen Unterlagen wie Energieausweis, Grundrisse und Grundbuch vorschriftsmäßig und fristgerecht vorliegen.

Vermarktung der Immobilie

Um an viele Interessenten zu gelangen und somit eine erfolgreiche und zeitnahe Vermarktung zu erzielen, ist in erster Linie ein verkaufsförderndes Exposé von großer Bedeutung. Dabei geht es um weitaus mehr als nur Fotos der Zimmeranzahl oder der Wohnfläche. Das Exposé soll potenziellen Käufern der Immobilie auf Anhieb das Gefühl von Gemütlichkeit und Charme nahebringen. Hierbei ist das Erstellen von professionellen/aussagekräftigen Bildern oder auch eines virtuellen Rundgangs der Immobilie von großer Bedeutung. Die Vermarktung der Immobilie erfolgt meist über innovative Webseiten mit einer zielorientierten Verkaufsstrategie. Demnach haben Immobilien-Eigentümer absolute Klarheit in Bezug auf qualifizierte Kaufinteressenten. Während des Vermarktung Prozesses ist ein transparentes Feedback zwischen Immobilienmakler und Eigentümer bedeutsam.

Koordinierung der Besichtigungstermine

Sobald die passenden Kaufinteressenten gewählt wurden, ist es mit eines der Aufgabe des Immobilienmakler den Kaufinteressenten auf die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit zu prüfen. Passen alle notwendigen Kriterien können alle Besichtigungstermine organisiert und durchgeführt werden. Die Kunst dabei ist es nicht nur die Immobilie von ihrer besten Seite zu präsentieren, sondern auch auf Detailfragen zur Immobilie als auch der Umgebung einzugehen.

Der Kaufvertrag – Notartermin

Wurde die Auswahl getroffen und der Käufer steht fest, wird der Kauf/-Mietvertrag zum Unterschreiben bereit gelegt. Ein Immobilienmakler stellt zuvor die Rechtsmäßigkeit des Vertrags sicher, sowie die Bonität des Käufers. Der darauffolgende Schritt ist der Termin bei einem Notar um den Verkauf offiziell zu beurkunden und rechtskräftig zu besiegeln. Bei diesem Termin ist die Anwesenheit des Immobilienmaklers Vorteilhaft um ggf. aufkommende Fragen zu klären.

Immobilienübergabe

Wurde der Termin beim Notar wahrgenommen, kann nun die Immobilie dem neuen Eigentümer übergeben werden. Hierbei muss der Immobilienmakler ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem der Zustand und weitere wichtige Merkmale der Immobilie dokumentiert werden, falls es Mängel geben sollte.

Auch nach Abschluss eines erfolgreichen Verkaufts steht der Immobilienmakler sowohl für die Käufer als auch für die Verkäuferseite zur Seite um aufkommende Fragen zu beantworten.

Sollten Sie aus Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg oder der Region kommen, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Immobilienberatung an. Das Portimmo-Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und bietet Ihnen die nötige Sicherheit bei einem Immobilienkauf.

Sie haben Fragen oder wollen den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Dann wenden Sie sich an PORTIMMO Immobilien.

Auf www.portimmo.de finden Sie den kompakten kostenlosen Ratgeber "Der richtige Immobilienpreis".

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN

Newsletter

Name(erforderlich)
Datenschutz(erforderlich)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.